Sie haben die Möglichkeit, physiotherapeutische Maßnahmen mit Direktzugang zu nutzen.
Für Sie bedeutet das: Bei akuten Gelenk- oder Rückenproblemen können wir diese ohne ärztliche Zuweisung behandeln. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkasse weiterhin nur nach ärztlicher Verordnung erfolgen kann. Die Behandlungsserie wird dann als Selbstzahler in Rechnung gestellt.
Privatpatienten sollten jedoch vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Genehmigung von ihrer privaten Krankenkasse einfordern. Falls eine Ablehnung erfolgt, ist eine kurze Information an uns von großer Wichtigkeit, damit wir uns für Sie stark machen können.
Sprechen Sie uns einfach im Gesundheitszentrum in Bochum Wattenscheid an.
Telefonisch sind wir unter unter folgender Nummer für Sie zu erreichen.